Bundesrat zu Einbürgerung bei Polygamie
Berlin: (hib/STO) Mit mehr als einer Person verheiratete Ausländer sollen nach dem Willen des Bundesrates vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden. Dies geht aus der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/10518) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgsetzes“ (19/9736) hervor.
Darin schreibt der Bundesrat, dass der über die Einbürgerung bewirkte Zugang zum Staatsvolk „bestimmte Anforderungen an die Identifikation mit dem bestehenden Gemeinwesen“ aufstelle, die nicht erfüllt seien, „wenn der Einbürgerungsbewerber mit einem weiteren oder mehreren Ehegatten verheiratet ist“. Der Grundsatz der Einehe sei in Deutschland verfassungs- und strafrechtlich verankert. Dies gebiete dessen Beachtung durch einen Einbürgerungsbewerber und hindere „den Anspruch auf Einbürgerung daher auch dann, wenn die Doppelehe im Ausland wirksam geschlossen worden ist und auch nicht gegen deutsches Strafrecht verstößt“.
In ihrer ebenfalls in der Unterrichtung enthaltenen Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen. Ferner führt die Bundesregierung aus, die Auffassung des Bundesrates zu teilen, „dass aufgrund des verfassungs- und strafrechtlich besonders geschützten Grundsatzes der Einehe eine Aufnahme in den deutschen Staatsverband ausgeschlossen sein muss, wenn der Einbürgerungsbewerber polygam in einer Viel- oder Mehrehe lebt“.