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05.06.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 646/2019

Haushalt des Patentamts

Berlin: (hib/mwo) Einen detaillierten Überblick über die Verwendung der Haushaltsmittel des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10466) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9473). Die Abgeordneten hatten bemängelt, dass die Haushaltspläne aus ihrer Sicht nicht alle Fragen über Ausgaben und Anschaffungen beantworten und sich die tatsächliche Verwendung der Mittel nicht nachvollziehen lässt. In der Antwort begründet die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben des DPMA in den Jahren 2014 bis 2019 und belegt mit sich auf über 40 Seiten erstreckenden Tabellen die Verwendung der Mittel im Bereich Informationstechnik sowie im Bereich Verwaltung in den jeweiligen Jahren. In einer separaten Vorbemerkung zu ihren Antworten auf mehrere Fragen schreibt die Bundesregierung, nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei der Aufwand zur Beantwortung dieser Fragen in dem von den Fragestellern geforderten Detaillierungsgrad - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung - unzumutbar. Die Aufbereitung der gewünschten Informationen würde eine Bindung von Arbeitskraft der Mitarbeiter des DPMA in einem immensen Umfang erfordern. Demnach wären allein für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 rund 50 000 Rechnungen durchzusehen und auszuwerten. Insgesamt wäre danach auf der Grundlage einer sehr vorsichtigen Schätzung ein Arbeitsaufwand von rund 518 Personentagen anzusetzen, den das DPMA kurzfristig nicht zu leisten vermöge

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