Umsetzung von ARUG II
Berlin: (hib/mwo) Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (19/9739) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/10507). Zu den Vorschlägen des Bundesrates heißt es unter anderem, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass es erforderlich ist, einen festen Schwellenwert für die Erfassung von Aktionärsdaten einzuführen. Dem Vorschlag, die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf börsennotierte Gesellschaften noch klarer herauszustellen, stimme sie zu. Eine ebenfalls angeregte vereinfachte und rechtssichere Kostenregelung sei nach Prüfung nicht erforderlich. Weitere Vorschläge würden geprüft beziehungsweise werde die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Änderung hinwirken.
Die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern. Der Gesetzentwurf betrifft unter anderem die Kommunikation der börsennotierten Gesellschaften mit ihren Aktionären, Transparenzpflichten sowie die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung. Am 5. Juni 2019 ist er Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.