Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen
Berlin: (hib/HAU) Elektrokleinstfahrzeuge müssen nach Angaben der Bundesregierung für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) den Voraussetzungen der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) entsprechen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beinhalte Anforderungen an einzelne Bauteile, als auch an das Gesamtfahrzeug, heißt es in der Antwort der Regierung (19/10216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9758).
Im Falle der Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne die erforderliche ABE oder EBE auf öffentlichen Straßen ist der Vorlage zufolge nach der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung für den Führer des Elektrokleinstfahrzeugs und den Halter, der die Inbetriebnahme anordnete oder zuließ, ein Bußgeldregelsatz in Höhe von 70 Euro vorgesehen, schreibt die Regierung.