Havariekommando erfüllt seine Aufgaben
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat laut Bundesregierung am 6. März 2019 den Untersuchungsbericht 408/17 zur Strandung des Frachters MS Glory Amsterdam am 29. Oktober 2017 vorgelegt. Die Prüfung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen dauere an, heißt es in der Antwort der Regierung (19/10088) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9432). In der Antwort heißt es zudem, das Havariekommando (HK) sei in der Lage, seine Aufgaben gemäß dem Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste wahrzunehmen. Notwendige Optimierungen würden aus dem laufenden Haushalt finanziert.
Dem HK stünden Informationen zur Erstellung seines Lagebildes zur Verfügung. Diese Informationen würden auch von den Verkehrszentralen genutzt. Die Bundesregierung prüfe laufend, ob technische Optimierungen erforderlich sind und setze diese zeitnah um, heißt es in der Vorlage. Dies erfolge auf der Grundlage von Erfahrungen aus Einsatzfällen beziehungsweise Übungen und Trainings des HK.
Technisch und rechtlich seien für das HK die Voraussetzungen geschaffen worden, um über den Seefunk zu kommunizieren. „Seit Anfang Januar 2019 läuft der Probebetrieb“, schreibt die Regierung.