Freiwillige Angaben von Samenspendern
Berlin: (hib/PK) Samenspender können zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Pflichtinformationen noch freiwillige Angaben machen. Seitens des Samenspenders selbst könne der Wunsch bestehen, einer durch heterologe Verwendung von Samen gezeugten Person persönliche Informationen zu vermitteln, heißt es in der Antwort (19/10424) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9891) der FDP-Fraktion.
Daher müsse die Entnahmeeinrichtung aufgrund einer schriftlichen Einwilligung des Samenspenders zusätzlich zu den Pflichtangaben weitere Angaben des Spenders zu dessen Person und Beweggründen für die Spende speichern.
Die Vorschrift überlasse es dabei den Samenspendern, ob und in welchem Umfang sie über die Pflichtangaben hinaus Informationen etwa über Größe, Augenfarbe, Haarfarbe oder Hobbys und insbesondere Beweggründe für die Spende zur Verfügung stellen. Die Entnahmeeinrichtung sei auf Verlangen zur Übermittlung dieser Daten an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verpflichtet.