Anforderungen an Abgasleitbedingungen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass neue Anforderung an Abgasableitbedingungen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden sollen. Eine Maßgabe zu Abgasableitbedingungen des Bundesrates, die die Länderkammer im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ angebracht hatte, habe die Bundesregierung seinerzeit nicht übernommen, heißt es in einer Antwort (19/10025) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9364).
Der Bundestag hatte der Verordnung, die der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2015/2193 (MCP-Richtlinie) dient, erstmals im Oktober 2018 zugestimmt. Der Bundesrat hatte laut Antwort im Dezember 2018 der Verordnung mit 48 Maßgaben zugestimmt, von denen die Bundesregierung 45 übernommen hatte. Der Bundestag beschloss im April 2019 die überarbeitete Verordnung. Der Bundesrat will in seiner Sitzung Anfang Juni erneut über die geänderte Verordnung beschließen.