AfD Hauptopfer von politischer Gewalt
Berlin: (hib/HLE) Politische Gewalt gegen Parteien in Deutschland richtet sich zumeist gegen Mandatsträger und Einrichtungen der AfD. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/10403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9862) hervor. Danach wurden im ersten Quartal 2019 217 Straftaten gemeldet, die sich gegen Repräsentanten oder Mandatsträger von Parteien richteten. Davon wurden 114 Straftaten gegen Mitglieder oder Mandatsträger der AfD verübt. 21 Straftaten betrafen Repräsentanten oder Mandatsträger der SPD, 19 der Grünen, 16 der Unionsparteien, und neun Straftaten betrafen Politiker der Linken. Vier Straftaten konnten Repräsentanten oder Mandatsträgern anderer Parteien zugeordnet werden.
Im ersten Quartal 2019 wurden zudem nach Angaben der Bundesregierung 103 Straftaten gemeldet, die dem Unterangriffsziel Parteigebäude zugeordnet wurden. Davon betrafen 41 Straftaten Einrichtungen der AfD. 14 Straftaten betrafen Einrichtungen der Unionsparteien, 13 Einrichtungen der SPD, zehn Büros von den Grünen, neun von den Linken und vier von sonstigen Parteien.
„Seitens der Bundesregierung können Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen um eine systematische Form der Einschüchterung beziehungsweise Bedrohung von Parteien im Sinne der Anfrage handelt, nicht bestätigt werden“, heißt es in der Antwort. Die AfD-Fraktion hatte sich in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage für ein bundesweites Lagebild über Angriffe auf Parteibüros und Politiker ausgesprochen.