Übereinkommen des Europarates
Berlin: (hib/AHE) Deutschland hat im Zeitraum März 2017 bis Februar 2019 sechs Übereinkommen des Europarats unterzeichnet, darunter das Strafrechtsübereinkommen über Korruption, das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und das Übereinkommen über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung (19/10411) hervorgeht, sind die Unterzeichnung oder Ratifikation bei sechs Übereinkommen beabsichtigt, darunter das Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen und die Konvention über einen integrierten Sicherheits- und Dienstleistungsansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen. Für 15 weitere Übereinkommen des Europarates würden derzeit eine Unterzeichnung beziehungsweise Ratifikation geprüft.