Zweckbindung im Nothilfe-Treuhandfonds
Berlin: (hib/JOH) Die Rechtmäßigkeit der Zweckbindung von Mitteln im Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10204) der Fraktion Die Linke. Hintergrund ist ein Vorgang, wonach die Visegrád-Staaten Polen, Tschechische Republik, Ungarn und Slowakei „de facto eine Zweckbindung eingezahlter Mittel zur Migrationsabwehr in Libyen durchgesetzt“ haben sollen. Das Geld sei in das neue EU-Projekt „Support to Integrated border and migration management in Libya - Second phase“ zur Unterstützung libyscher Grenzbehörden geflossen. Aus Sicht der Fragesteller haben die Staaten damit die Prinzipien des EUTF verletzt. Sie erfragen die Haltung der Bundesregierung hierzu sowie weitere Informationen über die Mittelvergabe im Rahmen des EUTF.