Umsetzung der Armenien-Resolution
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung stellt sich hinter die Resolution des Bundestages zu „Erinnerung und Gedenken an der Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten“ aus dem Juni 2016 (18/8613), versteht dies aber „als politische und nicht als juristische Einordnung der Geschehnisse von 1915 und 1916“. Das geht aus der Antwort (19/10340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8950) hervor.
Die Erforschung und Bewertung der Ereignisse von 1915/1916 obliegt nach Ansicht der Bundesregierung unabhängigen Wissenschaftlern. Sie habe die Akten des Auswärtigen Amtes als Quellen im Politischen Archiv zugänglich gemacht.