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23.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 608/2019

Flexible Großraum- und Schwertransporte

Berlin: (hib/HAU) Der geplante Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung soll laut Bundesregierung die Polizei von der Aufgabe der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten entlasten, indem diese Aufgabe künftig auf Private übertragen werden kann. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9889) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9608) hervor. Dies werde für mehr Flexibilität bei der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sorgen, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus würden weitere Änderungen an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), insbesondere zu Paragraf 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sowie an den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) geprüft, um das Erlaubnis- beziehungsweise Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Was den aktuellen Stand bei der Weiterentwicklung des Verfahrensmanagements für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) angeht, so schreibt die Regierung: „Das aus verschiedenen Modulen bestehende elektronische Verfahrensmanagement für die Beantragung und Bescheidung von Erlaubnissen für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS wird derzeit überarbeitet.“ VEMAGS bilde den Gesamtprozess von der Antragstellung bis hin zu Stellungnahmen und zum Bescheid vollständig ab und berücksichtige dabei auch rechtliche und fachliche Regelungen. Das Verfahrensmodul werde bereits als Kommunikations- und Arbeitsplattform genutzt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wirke aktiv auf eine zügige Entwicklung und Fertigstellung von VEMAGS als Gesamtsystem hin, heißt es in der Antwort.

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