Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen
Berlin: (hib/HAU) Ob bei der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Elektrokleinstfahrzeuge jedes Bauteil einzeln oder nur das Elektrokleinstfahrzeug als Gesamtes technisch abgenommen werden muss, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/9758) von der Bundesregierung wissen. Gefragt wird auch, wie die Bußgelder für die Inbetriebnahme oder das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen ohne gültige ABE oder EBE bemessen sein werden.