Genehmigungen für Dual-Use-Güter
Berlin: (hib/PEZ) Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sind nach Angaben der Bundesregierung etwa 220 Menschen mit exportkontrollrechtlichen Fragestellungen betraut. Wer davon nur für Dual-Use-Güter zuständig ist, sei nicht aufschlüsselbar, heißt es in der Antwort (19/9899) auf eine Kleine Anfrage (19/9263) der FDP-Fraktion. Dual-Use-Güter sind solche mit doppeltem Verwendungszweck, etwa Informationstechnologie, die auch militärisch genutzt werden kann. Die Dual-Use-Güterliste der EU werde jährlich überarbeitet, dabei bringe sich die Bundesregierung mit technischer Expertise ein.
In der Antwort listet die Bundesregierung Genehmigungszahlen für Güter aus dem Bereich Telekommunikation und Informationssicherheit aus den vergangenen Jahren auf. Darunter fallen auch Güter der Telekommunikationsüberwachung, für die sich die fragestellenden Abgeordneten besonders interessiert hatten.