Club-Prüfung nach anonymem Hinweis
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass eine Prüfung des Zolls wegen Schwarzarbeit und wegen unversteuerten Alkohols in einem Berliner Club aufgrund eines anonymen Hinweises erfolgt ist. Bei Einsatzplanungen werde darauf geachtet, dass Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs weitgehend vermieden werden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9640). Auch in dem Berliner Club sei der Beginn der Prüfung vor Öffnung des Veranstaltungsortes für Besucherinnen und Besucher für die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion angesetzt worden.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die geplante Veranstaltung ausgefallen ist. Sofern dies der Fall gewesen sei, sei die Formulierung, dass die „Podiumsdiskussion infolge der Kontrolle ausfallen musste“, in dieser Form nicht zutreffend. Wäre es nicht zu einem Angriff auf die Polizei- und Zollbediensteten gekommen, hätte einer reibungslosen Durchführung der Veranstaltung, gegebenenfalls auch während der Prüfungsmaßnahme, nichts im Wege gestanden, berichtet die Bundesregierung. Über Schäden im Club hat die Regierung keine Erkenntnisse. „In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass durch den Einsatz eines Reizstoffsprühgeräts sechs Beamtinnen und Beamte der Berliner Polizei verletzt und kontaminiert wurden. Ein Zollbeamter klagte zudem über Atemwegsreizungen“, heißt es in der Antwort.
Insgesamt wurden in Berlin im vergangenen Jahr 1.611 Arbeitgeberprüfungen gemäß Paragraph 2 des Schwarzarbeitsgesetz durchgeführt. Von 2014 bis einschließlich erstes Quartal 2019 waren es insgesamt 8.500 Arbeitgeberprüfungen.