Strompreisabgaben und -entwicklung
Berlin: (hib/PEZ) Der prozentuale Anteil für staatlich veranlasste Preisbestandteile bei den Stromkosten beträgt in der Summe etwa 54 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden. Dieser Anteil setze sich aus der Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), der EEG-Umlage (22,7 Prozent), der Stromsteuer (6,9 Prozent), der Umsatzsteuer (16 Prozent), der Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent) sowie der Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) und der Umlage für abschaltbare Lasten (kleiner als 0,1 Prozent) zusammen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/9905) auf eine Kleine Anfrage (19/9474) der FDP-Fraktion. Sie werde die „Anreiz- und die Lenkungswirkung“ der Abgaben überprüfen. Zu einzelnen Maßnahmen existierten jedoch keine konkreten Pläne.
Der Strompreis stieg den Angaben zufolge zwischen 2008 und 2018 von 21,39 Cent pro Kilowattstunde auf 29,88 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung verweist darauf, dass es sich hierbei um den über alle Vertragskategorien mengengewichteten Elektrizitätspreis für Haushaltskunden für das Abnahmeband zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden pro Jahr handele.