Straftaten gegen Völkerrecht in Syrien
Berlin: (hib/STO) „Beweissicherung und Dokumentation hinsichtlich Straftaten gegen das Völkerrecht im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9617) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9142). Wie die Bundesregierung darin ausführt, leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im September 2011 „ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) ein“ und beauftragte das Bundeskriminalamt mit der Durchführung der Ermittlungen. Die Ermittlungen umfassen den Angaben zufolge auch die Beweissicherung und Dokumentation.