„Subkulturell“ geprägte Rechtsextremisten
Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der „subkulturell“ geprägten Rechtsextremisten laut Bundesregierung zwischen mehr als 7.200 und 10.700 Personen geschwankt. Der Höchststand von 10.700 Personen wurde im Jahr 2002 erreicht, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9673) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9137) darlegt. Danach sei die Zahl der Angehörigen des „subkulturellen“ rechtsextremistischen Spektrums bis zum Jahr 2014 auf 7.200 Personen zurückgegangen. Seitdem sei sie erneut stetig angestiegen und habe im Jahr 2017 mit 9.200 Personen einen vorläufigen Höchststand erreicht. Im Jahr 2017 sei „angesichts der strukturellen Veränderungen im Rechtsextremismus die bisherige Darstellung des Personenpotenzials nach inhaltlich-ideologischen Kriterien von einer neuen Kategorisierung abgelöst“ worden, die sich am Organisationsgrad orientiert. Seit 2018 werde daher die Kategorie „subkulturell geprägte Rechtsextremisten“ nicht mehr separat ausgewiesen.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, stammt das Konzept der „Subkulturen“ aus der Soziologie und ist schon dort nicht einheitlich definiert. Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde der Begriff nicht phänomenübergreifend verwendet, weshalb es auch keine einheitliche Definition des BfV hierfür gebe.
Im Phänomenbereich Rechtsextremismus bezeichnet das BfV der Antwort zufolge „als Subkultur - angelehnt an den Gebrauch des Begriffes in der Soziologie - die Kultur einer in sich relativ geschlossenen gesellschaftlichen Teilgruppe, die sich in verschiedenen Belangen (zum Beispiel Werte oder Verhaltensweisen) von der gesellschaftlich dominierenden Kultur abgrenzt und dadurch als eigenständige ,Unter'-Kultur wahrnehmbar wird“. In der Regel besäßen diese Subkulturen keinen explizit politischen Anspruch. In einzelnen Subkulturen seien jedoch politische Strömungen erkennbar, die sich meist aus ideologischen Versatzstücken und weniger aus einem ideologisch geschlossenen Weltbild speisen. Derartige Strömungen könnten im Einzelfall auch extremistischen Charakter besitzen, so etwa seit den 1980er Jahren im rechtsextremistischen Spektrum der Skinhead-Subkultur.
Rechtsextremistische Skinheads machten den überwiegenden Teil des in der bis 2017 angewandten Kategorie „subkulturell geprägte Rechtsextremisten erfassten rechtsextremistischen Personenpotenzials aus“, heißt es in der Vorlage weiter. Kleinere rechtsextremistische Personenpotenziale fänden sich in wenigen weiteren „subkulturellen“ Szenen. Hierzu zählten beispielsweise die Black-Metal-Szene, Hooligans oder Rockergruppierungen. „In den genannten (gemeinhin unpolitischen) ,Subkulturen'“ seien Rechtsextremisten jedoch nur in einem geringen Maße vertreten und dominierten nicht zwangsläufig die gesamte „Subkultur“. Insofern würden diese „Subkulturen“ auch nicht in ihrer Gesamtheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet.
In den Phänomenbereichen Links- und Ausländerextremismus sowie Islamismus/islamistischer Terrorismus verwendet das BfV den Begriff der „Subkultur“ nicht, wie des Weiteren aus der Antwort hervorgeht.