Überstellung von aus Seenot Geretteten
Berlin: (hib/STO) Um aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte Asylsuchende geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9703) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9146). Danach wurden aus Italien am 14. November 2018 sowie am 2. April 2019 insgesamt 31 aus Seenot gerettete Asylsuchende überstellt, für die die Bundesrepublik die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren übernommen hat. Aus Malta wurden den Angaben zufolge am 26. November und 5. Dezember 2018 sowie am 1., 2. und 11. April 2019 insgesamt 121 aus Seenot gerettete Asylsuchende überstellt, für die Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren übernommen hat.