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25.04.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 469/2019

Patentierbarkeit biologischen Materials

Berlin: (hib/mwo) Der Grundsatz, dass Erfindungen auch dann patentiert werden können, wenn sie sich auf biologisches Material beziehen, ist seit langem anerkannt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8758), bei der es mit Verweis auf die EU-Biopatent-Richtlinie unter anderem um die ethischen Grenzen bei der Patentierbarkeit von organischem Material geht. Weiter heißt es, nach wie vor gelte nach Auffassung der Bundesregierung für den Bereich der Biotechnologie der Bundestagsbeschluss „Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen“ vom 9. Februar 2012 (17/8344). Der deutsche und der europäische Gesetzgeber hätten die Patentierung von Pflanzen und Tieren beschränkt und damit eine ethische Abwägung zwischen der Nutzung von Pflanzen und Tieren und der Verantwortung des Menschen für die Natur vorgenommen. Mit Blick auf die von den Fragestellern thematisierte Außerkraftsetzung der erweiterten Regeln zu Patentierungsverboten und Prüfungsrichtlinien durch die technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) schreibt die Bundesregierung, sie bedauere diese Entscheidung, da sie erneut Rechtsunsicherheit schaffe. Deshalb setze sich die Bundesregierung in den Gremien der europäischen Patentorganisation und im Dialog mit den anderen Mitgliedstaaten dafür ein, dass das einheitliche Verständnis des europäischen Rechtsrahmens auch in Zukunft in vollem Umfang bei der Prüfpraxis des EPA Anwendung findet.

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf eine Entscheidung der technischen Beschwerdekammer vom 5. Dezember 2018 (Az. T 1063/18) zu Paprika, mit der eine vorangegangene Entscheidung des EPA aufgehoben wird, die das Patent für die Pflanze abgelehnt hatte. Wie die Bundesregierung schreibt, beabsichtigt das EPA, der Großen Beschwerdekammer des Amtes die Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen oder Tieren vorzulegen, die ausschließlich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen wurden. Das EPA strebe an, auf diese Weise rasch Rechtssicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen. Die Bundesregierung habe dies im Verwaltungsrat des EPA am 27./28. März 2019 unterstützt. Es bestehe Konsens innerhalb der europäischen Patentorganisation, dass solche Patente nicht erteilt werden sollen.

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