Sonderbeauftragte beim Bamf
Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) plant laut Bundesregierung gegenwärtig keinen Einsatz von „Sonderbeauftragten für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8745) ausführt, obliegt die Berücksichtigung von Behinderungen beziehungsweise Beeinträchtigungen von Schutzsuchenden „allen Mitarbeitenden des Bamf und bedarf daher keines gesonderten Einsatzes von Sonderbeauftragten“. In dem Bundesamt werden laut Vorlage mit Stand vom 15. Februar 2019 Sonderbeauftragte für die vulnerablen Personengruppen „unbegleitete Minderjährige“, „Opfer von Menschenhandel“, „traumatisierte und Folteropfer“ sowie „geschlechtsspezifisch Verfolgte“ eingesetzt.