Deutsche Schlacht- und Zuchtviehexporte
Berlin: (hib/EIS) Die Tierschutzbestimmungen und Exportrouten in den Zielländern deutscher Schlacht- und Zuchtviehexporte stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/9373) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten tragen vor, dass es einer bundeseinheitlichen Klärung bedarf, ob Tiertransporte in Länder stattfinden sollen, „wenn es Bedenken bezüglich der tierschutzrechtlichen Bestimmungen in diesen Drittländern gibt“. Die Bundesregierung soll auflisten, welche nationalen Tierschutzbestimmungen zur Nutztierhaltung, zur Schlachtung oder Schächtung und zum Tiertransport in den außereuropäischen Zielländern Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland gelten. Außerdem soll angegeben werden, wie viel Schlacht- und Zuchtvieh seit dem Jahr 2015 aus Deutschland in die genannten Länder exportiert wurden.