Umsatzsteuer bei Fotokunst wird geprüft
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung wird prüfen, ob die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotokunst geändert werden muss. Durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bestehe die Möglichkeit, von einem Künstler aufgenommene Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen als Kunstgegenstände zu behandeln, deren Lieferung ermäßigt besteuert werden könne, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8886) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8452). In der Antwort wird zudem die umsatzsteuerliche Behandlung von Kunstgegenständen erläutert.