65 Kriegsgefangenen-Anträge zu spät
Berlin: (hib/HLE) Bis zum Ende der Frist für die Beantragung einer Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene sind beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 2.027 Anträge eingegangen. Von den eingegangenen Anträgen, von denen 311 ohne Antragsformulare eingereicht worden sein, seien 1.197 Anträge positiv beschieden worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/9036) auf eine Kleine Anfrage (19/8523) der Fraktion Die Linke. 511 Anträge seien abgelehnt worden. Die Anerkennungsleistung sei an insgesamt 1.185 Antragsteller ausgezahlt worden. Im März 2019 seien insgesamt 65 Anträge auf Zahlung nach der Anerkennungsrichtlinie nach Ablauf der in der Richtlinie genannten Frist eingegangen. Diese Anträge seien alle abgelehnt worden.