Kriminalisierung von LGBTI-Personen
Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung kann für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in sechs Ländern die Todesstrafe verhängt werden, darunter Iran und Saudi-Arabien, in mindestens zehn Staaten drohen zudem Körperstrafen. Das geht aus der Antwort (19/9077) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/3061), in der die Bundesregierung ihre Kenntnisse zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) weltweit detailliert darstellt. In einer Vielzahl von Ländern vor allem in Asien und Afrika würden auf gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen lange Haftstrafen verhängt.
„In zahlreichen Ländern werden die Rechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Gender-Identität verletzt.“ Die Diskriminierung von LGBTI-Personen sei in allen Lebensbereichen in vielen Ländern der Welt weit verbreitet. Gleichzeitig gebe es in mehreren Weltregionen Fortschritte beim Einsatz für die Menschenrechte von LGBTI-Personen. „In Lateinamerika, im Westlichen Balkan und in Indien gab es in den letzten Jahren zum Teil beeindruckende Erfolge, häufig durchgesetzt von einer aktiven und mutigen Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzt, dass die Menschenrechte für alle gelten“, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung setzt sich nach eigenem Bekunden auf der Basis der EU-Leitlinien zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen aktiv gegen Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung und Gender-Identität ein. „So ist Deutschland im Jahr 2016 der Freundesgruppe für LGBTI-Rechte in New York beigetreten und engagiert sich gemeinsam mit gleichgesinnten Regierungen in der 'Equal Rights Coalition'“. Auf bilateraler wie multilateraler Ebene arbeite Deutschland daran, dass LGBTI-Rechte weltweit als untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte geachtet werden, etwa durch Thematisierung der Frage im Universellen Staatenüberprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UPR). „Dies schließt den Einsatz für eine Entkriminalisierung von Homosexualität ein, ebenso das Einfordern eines aktiven Schutzes der Menschenrechte von LGBTI-Personen durch alle Staaten.“