Zorn über Verstöße bei Beraterverträgen
Berlin: (hib/fla) Mit völligem Unverständnis hat Bundeswehr-Revisor Reinhard Müller auf die zahlreichen Verstöße bei der Vergabe von Beraterverträgen reagiert: „Warum man so agiert hat, entzieht sich meinem Horizont“, meinte er bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD). Das Verhalten entspreche nicht dem Transparenzgedanken der öffentlichen Verwaltung. Es sei aber auch im Interesse der Beschäftigten, sich durch Transparenz vor möglichen Ermittlungen gegen sie zu schützen.
Müller war nach seinem Bekunden schon ein Dreivierteljahr vor dem Bundesrechnungshof in ähnlichen Fällen Verstößen gegen die Vergabeordnung auf die Spur gekommen. Er habe deshalb gleich nach Bekanntwerden der Rechnungshof-Kritik den Auftrag bekommen, dem Befund erneut nachzugehen. Er wies darauf hin, dabei auf das „Uraltsystem“ mit der Abkürzung „EMIR“ angewiesen zu sein - ein System zum elektronischen Management unter anderem der Vertrags-Vergabe. Es enthalte nur Fragmente von Informationen darüber, was geregelt worden sei, welche Papiere zu Grunde lägen und wer verantwortlich sei - und sei „gefühlt 40 bis 50 Jahre alt“.
Ohnehin hat die interne Revision bei der Bundeswehr nach Müllers Darstellung nur „homöopathische Auswirkungen“. Die gerade mal 25 Prüferstellen seien zum Teil nicht besetzt. Es reiche gerade mal für zwei routinemäßige Prüfvorgänger im Jahr. Müllers Schwerpunkt im Bereich Ausrüstung ist mit dem IT-Bereich genau jener Sektor, auf den auch der Bundesrechnungshof ein besonderes Augenmerk legte. Die Bundeswehr-Revisoren prüfen nach Müllers Schilderung, ob beim Abschluss der Verträge die Verwaltungsvorschriften eingehalten wurden, ob alle Unterlagen vorliegen. Sie gingen nicht Fragen nach, ob Projekte sinnvoll und zweckmäßig seien. Demgegenüber lege der Bundesrechnungshof sein besonderes Augenmerk auf Haushaltsaspekte.
Müller erläuterte das Verfahren der Revisoren: Wenn sie bei der Überprüfung der Einhaltung von Verwaltungsregeln eine Soll-Ist-Abweichung feststellen, verfassten sie dazu zunächst einen vorläufigen Bericht. Den besprächen sie zunächst mit dem betroffenen Bereich. Erst danach werde der endgültige Bericht vorgelegt.