Grüne: Kollektiven Rechtsschutz ausbauen
Berlin: (hib/mwo) Bündnis 90/Die Grünen wollen eine weitgefasste Klagebefugnis von Verbänden erreichen. Wie die Fraktion in einem Antrag (19/9267) schreibt, setzt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in den Ratsverhandlungen zum Richtlinienentwurf über Verbandsklagen auf EU-Ebene für eine verengte Klagebefugnis analog der deutschen Musterfeststellungsklage ein, anstatt die Klagemöglichkeiten zu öffnen. Die „fatale Fortschreibung der im Praxistest durchgefallenen Musterfeststellungsklage“ gelte es zu verhindern, schreibt die Fraktion unter Verweis auf ihren Bundestagsantrag 19/8563. Der Bundestag solle daher die Bundesregierung auffordern, in den Verhandlungen um die europäische Verbandsklagerichtlinie nicht an den Prinzipien der deutschen Musterfeststellungsklage festzuhalten und die weitergehenden Vorschläge von EU-Kommission und Europäischem Parlament insbesondere hinsichtlich der Klagebefugnis und der Möglichkeit eines einstufigen Verfahrens mit direkten Regelungen zur Entschädigung im Rat zu unterstützen. Über beide Anträge stimmt der Bundestag laut Tagesordnung bereits am morgigen Freitag ab.