Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf ein Gesetzesvorhaben Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/8894) auf die Kleine Anfrage (19/8366) zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Bundesratsdrucksache 71/19) schreibt sie, Referentenentwürfe des Bundesjustizministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht. Darüber hinaus habe pro familia Waiblingen am 7. Februar 2019 den Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange (SPD) angeschrieben und die Streichung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gefordert. Die Antwort enthält auch eine Auflistung der Gespräche der beteiligten Ressorts mit externen Dritten.
Weiter schreibt die Bundesregierung, der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Durch die sukzessive Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen gestellt. Die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Sie gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.