Grüne fordern eine Garantierente
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/9231) für eine Garantierente als Mittel gegen Altersarmut vorgelegt. Darin bezeichnen die Abgeordneten die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule des Alterssicherungssystems. Damit diese ihre Sicherungsfunktion erfüllen könne, benötige sie einen Mindestversicherungsschutz. Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet oder sich um Kinder und andere Familienangehörige gekümmert haben, sollten im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung beziehen. „Dies kann nur sichergestellt werden, indem die innerhalb einer Mindestversicherungszeit erworbenen Ansprüche höher bewertet werden“, schreiben die Grünen.
Sie fordern deshalb eine Garantierente, bei der geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht. Die Garantierente soll ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen und betriebliche sowie private Altersvorsorge sollen nicht angerechnet werden.
Bei der Berechnung der Garantierente sollen die Rentenansprüche beider Ehepartner gemeinsam betrachtet, addiert und anschließend halbiert werden. Daraus soll sich der mögliche Garantierenten-Anspruch des Paares ergeben. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Eheleute ihre Anwartschaften in der ersten Säule der Altersvorsorge fortlaufend teilen, unabhängig davon, wie die Erwerbs- und Fürsorgearbeit aufgeteilt wird. „Dies sorgt für einen geschlechtergerechten Aufbau von Versicherungs- und Vorsorgeansprüchen, was gleichzeitig insbesondere die Altersarmut von Frauen zurückdrängt“, schreiben die Grünen.