Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs
Berlin: (hib/STO) Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs soll nach dem Willen der AfD-Fraktion mit dem Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschafft werden. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ (19/9250) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass mit dem Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs im Jahr 1967 das parlamentarische System Deutschlands um ein Strukturmerkmal erweitert worden sei, „das sowohl demokratietheoretisch als auch verfassungsrechtlich bedenklich ist“. Das Amt habe sich weder als „Ministerschule“ bewährt, noch könnten Parlamentarische Staatssekretäre in die Arbeit des Ministeriums eingebunden werden. Stattdessen gingen mit ihm „zahlreiche verfassungsrechtliche Verwerfungen einher, da Abgeordnete des Bundestages, die zugleich der Exekutive dienen, keine wirkungsvolle Kontrolle der Bundesregierung gewährleisten können“. Zugleich könnten sie die Pflichten aus dem Abgeordnetenmandat nur unzureichend wahrnehmen, was den Bundestag als Verfassungsorgan schwäche. Schließlich führe das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs zu „nicht unerheblichen Mehrkosten für das Gemeinwesen, die in keiner Relation zu dem eher als gering einzuschätzenden zusätzlichen Nutzen“ stünden.