Arbeit für psychisch kranke Menschen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant nicht, den Paragrafen 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) um niedrigschwellige Zuverdienstangebote zu erweitern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/8838) auf eine Kleine Anfrage (19/8292) der FDP-Fraktion. Der Paragraf regelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit Behinderungen, die Förderleistungen nach dem SGB IX erhalten, diese auch jenseits von Werkstätten bei „anderen Leistungsanbietern“ in Anspruch nehmen können, um am Arbeitsleben teilzunehmen.
Die Bundesregierung verweist zur Begründung nun auf das Bundesteilhabegesetz, mit dem das Beschäftigungsangebot für Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert worden sei. Die damit eingeführten neuen Angebote der anderen Leistungsanbieter und des Budgets für Arbeit würden auch für psychisch kranke Menschen die Möglichkeiten erweitern, am Arbeitsleben teilzunehmen, heißt es in der Antwort.