Anhörung zur illegalen Beschäftigung
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691) eine öffentliche Anhörung durchführen, die am Montag, den 6. Mai, stattfinden wird. Dies beschloss das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen oder vorgetäuscht werden. Der Prüfungsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll auch auf Anhaltspunkte für unberechtigten Bezug von Kindergeld ausgedehnt werden.