Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“
Berlin: (hib/MWO) Vor dem Hintergrund der Algorithmen-basierten Auswertung von Verbraucherdaten prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie auf nationaler und europäischer Ebene ergreifen sollte. Wie sie in der Antwort (19/8929) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8378) schreibt, hat sie eine Datenethikkomission eingesetzt, die binnen eines Jahres Leitlinien und Handlungsoptionen in Bezug auf Algorithmen-basierte Entscheidungen, Künstliche Intelligenz und den Umgang mit Daten entwickeln soll. Weiter heißt es darin, die Algorithmen-basierte Auswertung von Verbraucherdaten, die Bildung von Verbraucherprofilen und die Erstellung von Prognosen über individuelles (Konsum-) Verhalten stellten - trotz der vielfältigen damit verbundenen Chancen - ein Risiko für die individuelle Handlungsfreiheit, Teilhabe, Chancengleichheit und Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Die Regierung werde zunächst die Empfehlungen der Datenethikkommission abwarten, bevor sie eine Bewertung der Beschlüsse der Justizministerkonferenz und der Vorschläge anderer Institutionen und Einrichtungen vornimmt und ihre Prüfung etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs abschließt.