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05.04.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 374/2019

AfD will BAföG reformieren

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Instrument der Sozial- und Bildungspolitik und soll in erster Linie der Herstellung einer Chancengleichheit im Bildungswesen und der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips dienen. Dabei stellt die AfD fest, dass der studiengebührenfreie Zugang zu einem Hochschulstudium für alle Bürger mit entsprechender Hochschulreife zu den großen sozialen Leistungen Deutschlands zählt. Für das BAföG wende der deutsche Staat heute jährlich rund 2,9 Milliarden Euro auf. Das schreibt die AfD in ihrem Antrag (19/8990) in dem sie eine grundlegende Reform des BAföG fordert.

Das Modell der AfD geht von einer individuellen Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten je nach Ausbildungsstätte aus. Eine allgemeine Ausbildungsförderung, in Form einer elternunabhängigen Grundförderung, in der alle bisherigen an den Auszubildenden beziehungsweise an ihre Unterhaltsverpflichteten direkt oder indirekt gewährten staatlichen Leistungen zusammengefasst werden, lehnt die AfD aus Kostengründen ab. Das sei auch mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar und würde bestehende soziale Ungleichheiten verfestigen.

Nach den Vorstellungen der AfD sollte das BAföG allein dem Zweck dienen, die Chancen jener jungen Menschen zu verbessern, die aus Elternhäusern stammen, deren wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu finanzieren. Das Gleiche soll für Auszubildende und Studenten gelten, die bereits eine Familie gegründet haben. Hier seien das Einkommen und die weiteren Vermögensverhältnisse der Partner maßgebend.

Mit ihrem Entwurf eines BAföG will die AfD eine unbürokratische und transparente Ausbildungsförderung durch eine Ausbildungshilfe sicherstellen, in der familien- und einkommensabhängig weitere Aufstockungen staatlicher Leistungen entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen an den Auszubildenden/Studenten geleistet werden. Die AfD fordert, dass das BAföG auch künftig in Form einer individuellen Ausbildungsförderung gewährt werden soll und diese Ausbildungshilfe in Form eines Zuschusses je nach Ausbildungsstätte bis zu 485 Euro den Auszubildenden/Studenten eltern- und einkommensabhängig solange gewährt wird, wie die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen. Falls die Ausbildungshilfe auf Grund von besonderen Bedingungen an den jeweiligen Ausbildungsorten nicht ausreicht, können die Auszubildenden/Studenten ein unverzinsliches Darlehen bis zu 450,- Euro monatlich in Anspruch nehmen.

Das Darlehen soll so lange gewährt werden, wie die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen. Die Förderungshöchstdauer für ein Hochschulstudium soll in der Regel 10 Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester, Studienaufenthalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) und im übrigen Ausland betragen. Grundsätzlich kritisiert die AfD, dass die Studenten in Deutschland immer längere Studienzeiten in Anspruch nehmen. Die Förderungshöchstdauer werde immer häufiger überschritten. Die Zuschüsse sollen vom Bund getragen werden, das Darlehen soll dagegen von der Deutschen Ausgleichsbank ausgereicht werden. Der Bund soll die Ausfallbürgschaft und die Zinsen übernehmen. Fünf Jahre nach Abschluss der Förderung sollen die Darlehensschulden an die Deutsche Ausgleichsbank zurückgezahlt werden.

Um Leistungsanreize zu schaffen, soll sich die Darlehensschuld bei herausragenden Ausbildungsabschlüssen und Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit um bis zu 100 Prozent mindern. Der Minderungsbetrag soll der Deutschen Ausgleichsbank vom Bund erstattet werden. Für jedes Kind, für das Schüler/Studenten unterhaltspflichtig sind, soll ein Teilerlass von 25 Prozent des Darlehens gewährt. Besondere Anerkennung finden bei der Rückzahlung von Darlehen auch der Wehrdienst beziehungsweise anerkannte Freiwilligendienste. In beiden würden sich Frauen und Männer für die Friedenssicherung, das Allgemeinwohl, insbesondere auch im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes engagieren. Hier werde ein Teilerlass von 25 Prozent gewährt.

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