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04.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 371/2019

Stärkung des Fuß- und Radverkehrs

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müssen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Belange des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und Sicherheit sowie der Lebensqualität gleichrangig berücksichtigt werden. In einem Antrag (19/8980) der Fraktion wird die Bundesregierung daher aufgefordert, das Straßenverkehrsgesetz entsprechend anzupassen und außerdem darauf hinzuarbeiten, dass Kommunen höhere Freiheitsgrade erhalten, um städtebauliche Ziele zu verwirklichen, den Umweltverbund zu stärken und die Entwicklung einer neuen multimodalen Mobilitätskultur zu unterstützen.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit fordern die Grünen, in der StVO den durch Rechtsprechung bereits manifestierten Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden von 1,5 Metern aufzunehmen und eine Pflicht, beim Überholen von Radfahrenden, wenn möglich, die Fahrspur zu wechseln, in der StVO zu verankern. Um die Gefahr von Lkw-Abbiegeunfällen zukünftig zu reduzieren, soll in der StVO verankert werden, dass Lkw während des Abbiegevorgangs innerorts eine maximale Geschwindigkeit von 7 km/h fahren dürfen, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, leichter über die Einführung von Tempo 30 innerorts auf allen Straßen zu entscheiden.

Weiterhin verlangt die Fraktion, in der Straßenverkehrsordnung klarzustellen, dass mit „Verkehr, dessen Flüssigkeit nicht beeinträchtigt werden soll“, alle Verkehrsarten, „insbesondere auch Fuß- und Radverkehr gemeint sind“. Beim Konkurrieren mehrerer Verkehrsarten sollen diejenigen Verkehrsarten, die sicherer, umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher sind, bevorrechtigt sein, heißt es in der Vorlage.

Änderungen werden auch im Bereich der Bußgeldkatalogverordnung angeregt. So soll nach den Vorstellungen der Grünen „Falschparken auf Rad- und Fußwegen sowie in Kreuzungsbereichen, Überholen ohne den nötigen Seitenabstand und unachtsames Türöffnen“ zu deutlich höheren Bußgeldern führen. Das Gleiche solle im Falle der Behinderung des Verkehrsflusses von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden, im Rollstuhl Fahrenden oder weiteren nicht motorisierten Fortbewegungsarten gelten.

Die Förderung von Rad- und Fußverkehr seien wichtige Bestandteile der Verkehrswende, schreiben die Abgeordneten zur Begründung ihres Vorstoßes. Die derzeitigen Regelungen der StVO sowie zugeordneter Verordnungen und Richtlinien verhinderten dies jedoch in großem Maß. Sie folgten noch immer dem Primat der autogerechten Stadt, bei dem die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs über allem stehe. Benötigt werde aber eine StVO, „die Fuß und Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr nicht länger benachteiligt“, heißt es in dem Antrag.

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