Rückgabe kolonialer Kulturgüter
Berlin: (hib/CHE) Die Rückgabe von kolonialen Kulturgütern aus deutschen Museen an die Herkunftsgesellschaften kann nur in einem gemeinsamen Prozess mit allen Beteiligten nachhaltig gelingen. In diesem Sinn sollte die Provenienzforschung der Museen weiter gestärkt und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Das betonten zahlreiche Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwochnachmittag.
Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge von FDP und Grünen zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes. Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/8545) unter anderem, die bundeseigenen Museen zu verpflichten, im Geiste der Washingtoner Erklärung mit den Anspruchsberechtigten zu einer Lösung über unrechtmäßig erworbene Kulturgüter aus kolonialen Kontexten zu kommen. Eine „Ethikkommission“ soll in Streitfällen auch einseitig angerufen werden können und die Mittel für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) für die Provenienzforschung sollen langfristig und deutlich erhöht werden, so die Liberalen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (19/7735) die Bundesregierung unter anderem auf, gemeinsam mit dem Senat von Berlin und unter maßgeblicher Beteiligung der Nachfahren der Opfer der deutschen und europäischen Kolonialverbrechen ein Konzept für eine zentrale Erinnerungsstätte der Hauptstadt zu erstellen.
Wiebke Ahrndt, Direktorin des Übersee-Museums in Bremen, betonte, es sollte nicht darum gehen, einfach alternativlos Rückgaben anzubieten. Nicht alle Herkunftsgesellschaften wünschten sich dies, sondern seien eher an Kooperationen oder Entschädigungen interessiert. In einem „Dialog auf Augenhöhe“ müssten also zunächst einmal die Bedürfnisse geklärt werden. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, und Johannes Vogel, Generaldirektor des Naturkundemuseums in Berlin, argumentierten in ähnlicher Weise für einen solchen kooperativen Ansatz. „Die Museen wissen, dass sie sich bewegen müssen“, sagte Parzinger. Klar sei, dass illegaler Erwerb zurückgeben werden müsse, aber es müsse differenziert gemacht werden unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes des Erwerbs der Gegenstände. Wie Parzinger, so verwies auch Vogel auf die zahlreichen globalen Kooperationen ihrer Häuser auf diesem Gebiet. „Wir arbeiten daran, dass es dabei nicht zu einer Fortdauer der asymmetrischen Machtstrukturen der Kolonialzeit kommt“, betonte Vogel.
Auf diesen Aspekt hatte zuvor Louis Henri Seukwa, Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, verwiesen: Die aktuelle Debatte finde immer noch unter den Bedingungen eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und den Herkunftsstaaten statt. Letztere seien immer noch abhängig von den Entscheidungen der anderen, kritisierte Seukwa. In diesem Zusammenhang forderte Manuela Bauche von der Freien Universität Berlin, die Bundesrepublik Deutschland müsse den Kolonialismus endlich als Unrecht anerkennen und dies in ihre Staatsräson integrieren, so wie es auch in Bezug auf die NS-Vergangenheit geschehen sei. Deutliche Kritik kam von Bénédicte Savoy, Professorin für Kunstgeschichte an der Technischen Universität Berlin. Savoy verwies darauf, dass es vor 40 Jahren schon einmal eine solche Debatte gegeben habe, die aber durch die Abwehrhaltung der deutschen Museen erstickt worden sei. Sie forderte deshalb, die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit nicht den Museen allein zu überlassen, sondern eine unabhängige Kommission damit zu beauftragen.