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03.04.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 360/2019

Ausschuss beschließt weitere Anhörungen

Berlin: (hib/mwo) Drei weitere öffentliche Anhörungen beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 43. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch. Danach sollen am 6. Mai 2019 neun Sachverständige zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (liegt noch nicht vor, vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum) befragt werden, und am 8. Mai steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8649, ebenfalls vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum) auf der Tagesordnung. Dem Grunde nach beschlossen wurde die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“ (19/3332). Eine von der AfD-Fraktion beantragte öffentlichen Anhörung zu dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit (19/5040) wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Zu Beginn der Sitzung lehnte das Gremium mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken zwei Gesetzentwürfe der AfD zur Religionsausübung (19/4484) und zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/5492) ab. Ausführlich befragten Abgeordneten aller Fraktionen die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl (SPD), die über die EU-Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften

(KOM(2018)185 endg.; Ratsdok.-Nr. 7876/18) berichtete. Danach sind im finalen Text der Richtlinie eine Reihe von Änderungen erreicht worden, trotzdem habe sich die Bundesregierung wegen interner Meinungsverschiedenheiten bei der Abstimmung enthalten. Fragen der Abgeordneten bezogen sich unter anderem auf die Transparenzpflichten von Online-Plattformen, die Behandlung von Vergleichsplattformen, personalisierte Preise, das Widerrufsrecht sowie die Subsidiarität. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann die Richtlinie nicht mehr in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode des EU-Parlaments umgesetzt werden.

Ein Antrag der Grünen (19/8563) zu diesem Vorschlag sowie zum EU-Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (KOM(2018)184 endg.; Ratsdok. 7877/18) wurde nach kontroverser Diskussion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Die Grünen kritisierten vor allem, dass die aus ihrer Sicht mangelhafte Musterfeststellungsklage zum Modell für Europa gemacht werden solle. Die SPD wies die Vorwürfe zurück. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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