Grünes Licht für „eID-Karte“
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg zur Einführung einer sogenannten „eID-Karte“ frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8038) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Danach sollen Bürger der Europäischen Union und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums künftig eine eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können.
In ihrer Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet seien. Die so genannte eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen.
Die eID-Funktion sei indes nicht für jedermann zugänglich, führt die Bundesregierung weiter aus. Der deutsche Personalausweis werde nur an Deutsche ausgegeben und einen elektronischen Aufenthaltstitel bekomme nur, wer als Ausländer dem Aufenthaltsgesetz unterfällt und ein Aufenthaltsrecht hat. Insbesondere Unionsbürger hätten somit keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem sei diese auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, in einem wesentlichen Punkt nicht zugänglich, denn nach gegenwärtiger Rechtslage werde eine Auslandsadresse nicht in den Personalausweis aufgenommen.
Um die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, soll daher die eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt werden, die von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden kann. Die eID-Karte sei „kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten (also insbesondere Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse) abgespeichert sind“, heißt es in der Vorlage weiter. Damit erhielten die genannten Personenkreise die Möglichkeit, „mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abzuwickeln“.
Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Normalfall auch eine Auslandsadresse in den Personalausweis aufzunehmen ist. Gerade im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige hätten ein berechtigtes Interesse daran, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen, um so Zeit und lange Reisen zu sparen. Durch die geplante Neuregelung würden sie in die Lage versetzt, ihre Adresse über die Online-Ausweisfunktion nachzuweisen. Daneben enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge eine Reihe weiterer Neuregelungen beispielsweise zur Anpassung des Pass- und Personalausweisgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Ermöglichung der Weitergabe von Passkopien bei der Beantragung von Visa.
Gegen die Stimmen der AfD- und der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke nahm der Innenausschuss bei Enthaltung der Grünen zugleich einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Darin wird unter anderem klargestellt, „dass Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, ohne ihren gesetzlichen Vertreter Verfahrensverhandlungen nach dem eID-Karte-Gesetz vornehmen dürfen“.
Mit dem selben Stimmenverhältnis verabschiedete der Ausschuss zudem einen von der Koalition vorgelegten Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Frage aufgeworfen, ob und wie rechtliche Vorgänge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, digitalisiert werden können. „Die sich aus diesen Anforderungen möglicherweise ergebenden Konsequenzen für das einzusetzende Identifizierungsmittel sollten bereits in der künftigen technischen Umsetzung berücksichtigt werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Dies betreffe insbesondere den Bereich der Gesellschaftsgründungen, der bis 2021 auch für digitale Verfahren geöffnet werden solle.
Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, bei der Umsetzung der in Kürze erwarteten Änderung einer EU-Richtlinie im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht „sicherzustellen, dass bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen vorausgesetzt werden“. Dabei soll die Regierung laut Vorlage unter anderem eine Lösung finden, „welche mit eID-Karte, elektronischem Aufenthaltstitel und Personalausweis gleichermaßen zum Einsatz kommen kann“.