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02.04.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 353/2019

Verursacherprinzip soll gestärkt werden

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, zum Wasserschutz das Vorsorge- und Verursacherprinzip konsequent anzuwenden. So solle der Eintrag anthropogener Mikroschadstoffe in die Gewässer bereits an der Quelle vermieden werden, heißt es in einem Antrag (19/8649) der Fraktion. Konkret fordern die Grünen unter anderem, eine Stickstoffstrategie umzusetzen, „die ein gesetzliches Nitratminderungsziel umfasst, um die Belastung schrittweise auf einen maximalen Überschuss von 30 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr zu reduzieren“. Zudem sollen darin „Bestimmungen für eine flächengebundene Tierhaltung festgelegt“ sowie eine „Ausgestaltung des Düngerechts im Sinne des Gewässerschutzes“ vorgesehen werden.

Die Grünen fordern zudem von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern Kriterien für die Nutzung einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen aufzustellen. Zur „sozialverträglichen Finanzierung“ dieser Stufe sowie zur „fairen Kostenverteilung“ für die Trinkwasseraufbereitung soll nach Willen der Fraktion ein Fonds eingerichtet werden. In diesen sollen unter anderem Pharmaunternehmen, Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika und Körperpflegeprodukten, Agrarchemie-Unternehmen sowie industrielle Landwirte einzahlen.

Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge dafür einsetzen, dass die Forderungen der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ umfassend umgesetzt werden. Zudem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Rekommunalisierung der Wasserversorgung unterstützt wird und es keine weiteren Versuche gibt, „die Privatisierung der Wasserversorgung in Europa voranzutreiben“.

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