Definition deutscher Volkszugehörigkeit
Berlin: (hib/STO) „Definition der deutschen Volkszugehörigkeit“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8723). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff für verfassungsfeindlich hält. Auch will sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung widerspricht, dass „die Zugehörigkeit zu der deutschen Nation im ethnisch-kulturellen Sinne auch den grundsätzlich maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bilden soll“.