Kosten für „drittes Geschlecht“ unklar
Berlin: (hib/PK) Die mit der neuerdings möglichen Geschlechtsangabe „divers“ einhergehenden Bürokratiekosten können nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht beziffert werden. Ob und in welchem Umfang weitere Änderungen erforderlich seien, werde noch geprüft, heißt es in der Antwort (19/8716) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8199) der AfD-Fraktion.
Es liegen den Angaben zufolge keine gesicherten Erkenntnisse über die Zahl der intersexuellen Menschen in Deutschland vor, die den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt haben. Das Bundesverfassungsgericht sei in seiner Entscheidung von Oktober 2017 davon ausgegangen, dass in Deutschland rund 160.000 Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung leben. Wie viele dieser Menschen eine Änderungserklärung anstrebten, sei nicht bekannt.