Keine dauerhafte Mobilitätsgarantie
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann keine dauerhafte Mobilitätsgarantie für die unter die Umtauschprämie im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal fallenden Fahrzeuge geben. Das wird in der Antwort (19/8110) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7850) deutlich. Gefragt, ob die Bundesregierung eine Garantie geben kann, „dass das Fahrzeug bis an sein Lebensende in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ohne antriebsspezifische Einschränkungen genutzt werden kann“, antwortet die Bundesregierung: „Die Übernahme einer Garantie obliegt der Entscheidung des Garantiegebers. Im Fahrzeughandel sind Garantien der Hersteller gebräuchlich.“
Weiter heißt es in der Antwort: Bei den Tauschaktionen der Hersteller handle es sich um freiwillige Angebote. Die deutschen Fahrzeughersteller hätten gegenüber der Bundesregierung zugesagt, Angebote für Tauschaktionen einzuführen, mit denen der Wertverlust für die betroffenen Fahrzeughalter ausgeglichen wird, der durch die Dieseldebatte entstanden ist. Informationen zur Höhe der finanziellen Aufwendungen der Hersteller durch eigenfinanzierte Angebote liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.