Brexit-Auswirkungen auf innere Sicherheit
Berlin: (hib/STO) Um die Auswirkungen eines „harten“ Brexits ohne Übergangsregelungen auf die innere Sicherheit und die Zusammenarbeit der deutschen und der britischen Sicherheitsbehörden geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/8446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8017). Wie die Bundesregierung darin darlegt, unterhalten Deutschland und Großbritannien „ eine sehr enge und vertrauensvolle Partnerschaft in Sicherheitsthemen, die von dem Brexit unberührt bleiben und, sofern angezeigt, noch weiter ausgebaut und intensiviert werden soll“.
Die bilaterale Zusammenarbeit könne jedoch nicht die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf EU-Ebene auffangen, die mit dem britischen Austritt wegfallen, „wodurch das Vereinigte Königreich zu einem nicht-schengenassoziierten Drittstaat wird“, heißt es in der Antwort weiter. Insbesondere das durch den britischen EU-Austritt bedingte Ausscheiden aus dem Schengener Informationssystem werde zu einer Einschränkung der Möglichkeiten bei der Personen- und Sachfahndung und damit zu potentiellen Sicherheitslücken führen.