Keine Einwände gegen Prospektverordnung
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat am 15. März 2019 beschlossen, gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005) keine Einwendungen zu erheben. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/8617) mit.