Schärfere Grenzwerte bleiben bestehen
Berlin: (hib/HLE) Die teilweise über die Anforderungen des europäischen Rechts hinausgehenden nationalen Anforderungen insbesondere aus der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie weitere Verordnungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden beibehalten. „Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt“, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (19/8459). Nach Angaben der Bundesregierung sehen die Richtlinie und in der Folge auch die Verordnung für Deutschland nationale Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor, die direkt beziehungsweise ab den Jahren 2025 oder 2030 gelten sollen.