Öffentliche Förderung für Sport-Events
Berlin: (hib/HAU) Um die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands bei Bewerbungen zur Ausrichtung von internationalen Sportgroßereignissen wieder herzustellen, soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion die derzeit geltende Deckelung der öffentlichen Förderung auf maximal 150.000 Euro aufgehoben werden. In einem Antrag (19/8559), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und ohne Aussprache in den Sportausschuss überwiesen werden soll, fordern die Abgeordneten, den entsprechenden Absatz in den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern, für Heimat und Bau (BMI) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden „ersatzlos zu streichen“.
Zur Begründung heißt es, die heutige Regelung lege Deutschland „ohne zwingenden Grund“ Fesseln beim Wettbewerb um die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen an. Der Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro sei äußerst gering, so dass er im Vergleich zu den Gesamtkosten bei wirklichen Großveranstaltungen kaum wahrnehmbar sei. Um die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands bei Bewerbungen wieder herzustellen, sei eine deutlich höhere Freiheit für die Entscheidungsträger notwendig, schreibt die AfD-Fraktion. Eine Selbstbeschränkung durch irgendeine Förderhöchstgrenze sei immer ein Gegenargument, das von Wettbewerbern gegen Deutschland als Ausrichter ins Feld geführt werden könne.