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20.03.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 295/2019

Mehr Teilhabe am politischen Geschehen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach mehr Möglichkeiten der Teilhabe am politischen Geschehen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundeskanzleramt „als Material“ zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Mit der Petition wird die Schaffung einer Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung gefordert. Diese solle der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dienen. Zu den Ergebnissen dieser Beteiligung soll die Bundesregierung anschließend Stellung nehmen.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent an, dass die Politikverdrossenheit in Deutschland zugenommen habe. Die Bürger fühlten sich nicht in der Lage, am politischen Diskurs teilzunehmen. Schon vor Jahren habe sich die Bundesregierung entschieden, Gesetzentwürfe von Fall zu Fall vorab zu veröffentlichen, schreibt der Petent. Dies sei bisher aber nur im Nachgang geschehen. Eine rechtzeitige Partizipation am Entstehungsprozess sei so nicht möglich gewesen.

In der Petition wird weiterhin auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verwiesen, in dem die Schaffung einer Beteiligungsplattform angekündigt werde. Der Bundestag, so fordert der Petent, müsse die Bundesregierung mit der Umsetzung dieser Vereinbarung explizit beauftragen und dafür eine angemessene Frist setzen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung aufgeführten Aspekte, dem Bundestag wie auch der Bundesregierung seien „Transparenz über und Teilhabe am politischen Geschehen ein großes Anliegen“. Die Bundesregierung habe unter anderem im Dezember 2016 die Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) eingeleitet und setze sich damit für mehr Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit ein.

Was das genannte Vorhaben des Koalitionsvertrages angeht, so sind Bundestag und Bundesregierung der Vorlage entsprechend bestrebt, dies zügig umzusetzen. Zunächst sei aber die Entscheidungsfindung hinsichtlich einer einheitlichen Veröffentlichung von Gesetzentwürfen und Stellungnahmen aller Bundesministerien notwendig. „Dies ist nach Aussage der Bundesregierung derzeit noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Daher könnten auch noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu konkreten Maßnahmen seitens der Bundesregierung gemacht werden.

Die mit dieser Entscheidungsfindung zusammenhängende Frage der Realisierung einer Beteiligungsplattform ziehe zudem rechtliche, technische, haushälterische und organisatorische Herausforderungen nach sich, die zunächst zu klären seien. Hier werde perspektivisch eine Umsetzung angestrebt, schreibt der Petitionsausschuss.

Ob und in welcher Form eine wie vom Petenten vorgeschlagene Möglichkeit der einfachen Übermittlung von Äußerungen von außen an eine Kontaktadresse einen umsetzbaren Schritt darstellen könne, werde durch die Bundesregierung ebenfalls geprüft, heißt es in der Vorlage weiter. Auch hier seien, organisatorische, rechtliche und politische Fragen zu klären.

Der Petitionsausschuss machte deutlich, dass er das Anliegen des Petenten „im Grundsatz“ teilt. Damit die Petition in die angesprochenen Überlegungen und Initiativen einbezogen werden kann, empfehlen die Abgeordneten dem Bundestag, die Petition als Material zu überweisen. Da sie aus Sicht des Ausschusses als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint, solle sie zudem den Fraktionen zur Kenntnis gegeben werden.

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