Linke: Restitutionsgesetz für NS-Raubkunst
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will die Rückgabe von NS-Raubkunst gesetzlich verankern. In einem Antrag (19/8273) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Bestimmungen der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 als normative Grundlage bei Entscheidungen über Restitutionsfälle gesetzlich verankert werden. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung von NS-Raubkunst auch durch Privatpersonen im Einklang mit Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz geschaffen werden. Rechtlich konkretisiert werden sollen außerdem die Verjährungsfristen bei Rückgabeforderungen im Fall gutgläubigen Erwerbs durch Privatpersonen. Für staatliche Einrichtungen hingegen sollen prinzipiell keine Verjährung gelten.
Die Arbeit der Beratenden Kommission, die in Streitfällen über Restitutionen unverbindliche Empfehlungen ausspricht, soll nach Willen der Linksfraktion ebenfalls gesetzlich geregelt werden. Sie soll anders als bislang zukünftig auch einseitig von einer der Streitparteien bei einem Antrag auf Rückgabe angerufen werden können.
Die Linksfraktion spricht sich zudem für die Einberufung einer internationale Konferenz aus, auf der über die Einrichtung eines Europäischen Museums für Raubkunst ohne rechtmäßige Erben diskutiert wird. Um dem Raub von Kulturgütern und deren illegalen Handel vorzubeugen, sollen umfassende Maßnahmen für die kulturelle und historische Bildung entwickelt werden.