Lebensmittelgesetzbuch wird novelliert
Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen für die Annahme des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/4726) in geänderter Fassung gestimmt. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD befürwortete das Gremium gegen das Votum der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Annahme der Vorlage im Plenum. Die Union betonte, dass mit der Änderung ein verfassungsfestes Gesetz verabschiedet werde.
Mit der Vorlage sollen künftig die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Mit dem Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglicht und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festgeschrieben werden. Eine frühere Regelung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße sei seit dem Jahr 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen worden, weil mehrere Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Vorlage die Rechte der Verbraucher weniger schwer gewichte als die Rechte der Unternehmen. Die geplante Löschfrist von sechs Monaten sei zu kurz bemessen. Die Fraktion legte daher einen Antrag (19/4830) vor, der Frist rechtssicher auf zwei Jahre verlängern sollte. Darüber hinaus sollte eine Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des „Hygiene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben geschaffen werden.
Die Vorlage wurde von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, aber mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch die Grünen bemängelten, dass nicht alle Möglichkeiten für mehr Transparenz ausgeschöpft würden. Zudem würden jene, die Fehler machen, durch die Regelung eher geschützt. Die Grünen legten ebenfalls einen Antrag (19/7435) vor, der bei Unterstützung der Linksfraktion von den übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung darin auf, die Ergebnisse behördlicher Kontrollen unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße gegen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung und Irreführung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollte die Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder „Smileys“ geschaffen werden.
Die SPD erläuterte, dass mit der Änderung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert werde und die Veröffentlichung von Verfehlungen unverzüglich nach Feststellung stattfinden werde, was den Verbrauchern unmittelbar nutze. Darüber hinaus sollen Informationen zu nachgewiesenen verbotenen Stoffen veröffentlicht werden, auch wenn diese unter den Grenzwerten liegen, hieß es. Die AfD betonte die ökonomische Bedeutung eines funktionierenden Kontrollwesens und warnte davor, dass nicht die Prangerwirkung das einzige Ziel des Gesetzes sein dürfe. Sollten festgestellte Mängel in kontrollierten Unternehmen abgestellt worden sein, müsse auch eine Löschung gewährleistet werden. Die FDP kritisierte, dass die dafür notwendigen Nachkontrollen gar nicht wirksam durchgeführt werden können. Die dafür notwendigen Kontrolleure würden überall fehlen.