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13.03.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 268/2019

Vorstoß für Konzerntransparenz abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat einen Oppositionsvorstoß für mehr Steuertransparenz von internationalen Konzernen abgelehnt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung sprachen sich am Mittwoch die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen einen Antrag der Linksfraktion (19/7906) aus, in dem die Einführung einer umfassenden öffentlichen länderspezifischen Berichterstattungspflicht von multinationalen Konzernen gefordert wird.

Multinationale Konzerne würden Gewinne über Ländergrenzen hinweg verschieben und somit ihre Steuerlast drücken, argumentierte die Linksfraktion. Besonders gegenüber kleinen Unternehmen, die nur in einem Land tätig seien, würden multinational agierende Konzerne Steuervorteile erzielen. Würden die Konzerne dagegen Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn und Steuern für jedes Land einzeln ausweisen müssen, ließe sich die Gewinnverkürzung besser erkennen.

Im Jahr 2016 sei daher im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs in der EU die Pflicht zur länderbezogenen Berichterstattung von multinationalen Konzernen gegenüber den Finanzbehörden beschlossen worden, heißt es in dem Antrag. Die Verhandlungen über eine öffentliche Berichterstattungspflicht für vergleichbare Kennzeichen (das sogenannte public Country-by-Country-Reporting - public CBCR) würden jedoch seit über einem Jahr beim EU-Rat stocken. Die Linksfraktion rechnet dies auch der Bundesregierung zu, die sich bislang nicht für eine solche Veröffentlichung ausgesprochen habe. Die Veröffentlichung solcher Daten werde keine erheblich negativen wirtschaftlichen Auswirkungen haben. Eine neue Studie zeige sogar, dass die Offenlegungspflichten bei Banken zu höheren staatlichen Steuereinnahmen führen würden, so die Fraktion.

In der Aussprache über den Antrag erklärte die CDU/CSU, Transparenz sei wichtig, und es sei auch schon viel auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel der Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten zwischen verschiedenen Ländern. Der Austausch von Unternehmensdaten sollte aber nicht öffentlich erfolgen, weil dann Rückschlüsse auf das Geschäftsgebaren von Unternehmen möglich wären. Die AfD-Fraktion sprach von „Linkspopulismus der feinsten Art“ und einem Placebo-Antrag. Die Steuerflucht sei ein Problem, gegen sie könne aber besser mit einheitlichen Steuersätzen vorgegangen werden. Die FDP-Fraktion schloss sich der Sichtweise der CDU/CSU an, dass die Veröffentlichung missverständlich sein könne. Der Antrag habe etwas mit Anprangern zu tun. Das Steuergeheimnis sei ein hohes Gut, so die FDP-Fraktion.

Die SPD-Fraktion erklärte, inhaltlich unterstütze sie die Forderung der Linksfraktion nach der öffentlichen Berichterstattungspflicht. Da es in der Koalition in dieser Frage keine Einigung mit dem Koalitionspartner gebe, könne die Bundesregierung auf EU-Ebene einem entsprechenden Vorstoß auch nicht zustimmen. Die bereits bestehende Offenlegungspflicht für Daten von der Banken zeige, dass die Sorgen wegen Anprangerns oder der Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen unbegründet seien.

Von der Linksfraktion hieß es, der Antrag sei „kein Linkspopulismus“, sondern populär, weil jeder das Anliegen nachvollziehen könne. Es gebe viele überzeugende Argumente für die Berichterstattungspflicht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte den Antrag. Er komme zur richtigen Zeit. Die Berichterstattungspflicht für Unternehmen sie ein „Baustein für mehr Steuergerechtigkeit“.